Thermo-Sicherheitslagerhäuser
Artikelnummer:
P-UP2563
- Inkl. Erdungsanschluss zur Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung (für Ex-Zone 2)
- Anlieferung komplett montiert
- Inkl. Auffangwanne mit Gitterrostauflage
- Umlaufende Einleitbleche (außer im Türbereich)
- Beheizung je nach Größe und benötigter Innentemperatur
- Isolierung der Sicherheitslagerhäuser: alle Wände, das Dach und die Türen von innen, mit 60 mm starkem, nicht brennbaren Isoliermaterial
- Serienmäßig mit Kran-Ösen
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Zur frostfreien oder temperierten Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
Verwendung:
Das Sicherheitslagerhaus ist ein erprobtes, kostengünstiges, mobiles Außenlager für Gefahrstoffe. Es kann jederzeit mittels Gabelstapler oder Kran in leerem Zustand umgesetzt werden. Bei Ausrüstung mit Regalteilen ist das Sicherheitslagerhaus hervorragend als begehbares Kleingebindelager geeignet.
Ihre Vorteile:
Serienmäßig mit Kran-Ösen
Isolierung der Sicherheitslagerhäuser: alle Wände, das Dach und die Türen von innen, mit 60 mm starkem, nicht brennbaren Isoliermaterial
Beheizung je nach Größe und benötigter Innentemperatur
Umlaufende Einleitbleche (außer im Türbereich)
Inkl. Auffangwanne mit Gitterrostauflage
Anlieferung komplett montiert
Inkl. Erdungsanschluss zur Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung (für Ex-Zone 2)
Auffangwanne mit Gitterrostauflage:
Aus 3 mm Stahlblech, feuerverzinkt, entsprechend WHG Ü-Zeichen gemäß StawaR
Belastung 1000 kg/m2 bei gleichmäßig verteilter Last, höhere Belastung auf Anfrage
Unterfahrhöhe 60 mm
Technische Infos:
Hergestellt aus speziell profiliertem, verzinktem Stahlblech
2 verschiedene Ausführungen: verzinkt oder verzinkt und lackiert nach himmelblau RAL 5015
Rechtsvorschrift für StawaR-Auffangvolumen:
Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters und mindestens 10 % der gelagerten Menge aufnehmen können. In Wasserschutzgebieten, soweit eine Lagerung zugelassen ist, muss die gesamte Lagermenge zu 100 % zurückgehalten werden können.
Gut zu wissen:
Das geschlossene Sicherheitslagerhaus kann mittels Zubehör auch zur passiven oder aktiven Lagerung von entzündbaren Stoffen aufgerüstet werden. Bei der aktiven Lagerung ist das Handling von Behältern wie öffnen, umfüllen oder entleeren erlaubt während bei der passiven Lagerung das Öffnen, Umfüllen oder Entleeren nicht gestattet ist. Für eine passive Lagerung ist hierzu eine technische Zwangsentlüftung dringend notwendig. Bei der aktiven Lagerung ist zusätzlich zur technischen Zwangsentlüftung auch eine Abluftüberwachung zwingend vorgeschrieben.
Verwendung:
Das Sicherheitslagerhaus ist ein erprobtes, kostengünstiges, mobiles Außenlager für Gefahrstoffe. Es kann jederzeit mittels Gabelstapler oder Kran in leerem Zustand umgesetzt werden. Bei Ausrüstung mit Regalteilen ist das Sicherheitslagerhaus hervorragend als begehbares Kleingebindelager geeignet.
Ihre Vorteile:
Serienmäßig mit Kran-Ösen
Isolierung der Sicherheitslagerhäuser: alle Wände, das Dach und die Türen von innen, mit 60 mm starkem, nicht brennbaren Isoliermaterial
Beheizung je nach Größe und benötigter Innentemperatur
Umlaufende Einleitbleche (außer im Türbereich)
Inkl. Auffangwanne mit Gitterrostauflage
Anlieferung komplett montiert
Inkl. Erdungsanschluss zur Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung (für Ex-Zone 2)
Auffangwanne mit Gitterrostauflage:
Aus 3 mm Stahlblech, feuerverzinkt, entsprechend WHG Ü-Zeichen gemäß StawaR
Belastung 1000 kg/m2 bei gleichmäßig verteilter Last, höhere Belastung auf Anfrage
Unterfahrhöhe 60 mm
Technische Infos:
Hergestellt aus speziell profiliertem, verzinktem Stahlblech
2 verschiedene Ausführungen: verzinkt oder verzinkt und lackiert nach himmelblau RAL 5015
Rechtsvorschrift für StawaR-Auffangvolumen:
Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters und mindestens 10 % der gelagerten Menge aufnehmen können. In Wasserschutzgebieten, soweit eine Lagerung zugelassen ist, muss die gesamte Lagermenge zu 100 % zurückgehalten werden können.
Gut zu wissen:
Das geschlossene Sicherheitslagerhaus kann mittels Zubehör auch zur passiven oder aktiven Lagerung von entzündbaren Stoffen aufgerüstet werden. Bei der aktiven Lagerung ist das Handling von Behältern wie öffnen, umfüllen oder entleeren erlaubt während bei der passiven Lagerung das Öffnen, Umfüllen oder Entleeren nicht gestattet ist. Für eine passive Lagerung ist hierzu eine technische Zwangsentlüftung dringend notwendig. Bei der aktiven Lagerung ist zusätzlich zur technischen Zwangsentlüftung auch eine Abluftüberwachung zwingend vorgeschrieben.
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